Beiladung

Beiladung
Bei|la|dung (auch Rechtssprache)

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Beiladung — (Adzitation, im französischen Recht intervention forcée), die Beiziehung eines Dritten in dem Prozeß durch eine der Parteien. Diese Einrichtung, nach der ein Dritter gegen seinen Willen genötigt werden kann, in einen anhängigen Rechtsstreit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beiladung — Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, Dritte – also Personen, die weder Kläger noch Beklagter sind – in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Beiladung — Bei|la|dung 〈f. 20〉 1. zusätzliche, weitere Ladung 2. 〈Rechtsw.〉 Zuziehung Dritter zu einem Prozess, an dem sie rechtl. interessiert sind * * * Bei|la|dung, die; , en: 1. a) <o. Pl.> das ↑ Beiladen (1): die B. von Möbeln; b) …   Universal-Lexikon

  • Beiladung — Begriff im Gerichtsverfahren. 1. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die Beteiligung einer Nichtpartei an dem Verwaltungsrechtsstreit deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden (sog. einfache B., § 65 I VwGO) oder wenn ihnen… …   Lexikon der Economics

  • Einfache Beiladung — Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, Dritte – also Personen, die weder Kläger noch Beklagter sind – in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Rechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Notwendige Beiladung — Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, Dritte – also Personen, die weder Kläger noch Beklagter sind – in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Rechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Beigeladener — Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, Dritte – also Personen, die weder Kläger noch Beklagter sind – in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Rechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Amicus Curiæ — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: römischer Ursprung, Bestellung als A.C., Stellungnahme ad hoc, formelle und tatsächliche Bedeutung der Teilnahme als A.C., Abgrenzung zur Beiladung, Streitverkündung;… …   Deutsch Wikipedia

  • Amicus curiae — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: römischer Ursprung, Bestellung als A.C., Stellungnahme ad hoc, formelle und tatsächliche Bedeutung der Teilnahme als A.C., Abgrenzung zur Beiladung, Streitverkündung;… …   Deutsch Wikipedia

  • Amicus curiæ — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: römischer Ursprung, Bestellung als A.C., Stellungnahme ad hoc, formelle und tatsächliche Bedeutung der Teilnahme als A.C., Abgrenzung zur Beiladung, Streitverkündung;… …   Deutsch Wikipedia

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